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Die neuen EU-Verordnungen.

Effizienz und Nachhaltigkeit im Dienste des Klimaschutzes.

Grünes Licht für eine klimafreundliche Zukunft. Ende 2019 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossen, den Energieverbrauch bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen regeln zwei neue EU-Verordnungen das Ökodesign (SLR) und die Energieverbrauchskennzeichnung (ELR) von Lichtquellen.

Die neue Ökodesignverordnung: Energieeffizienz neu gedacht.

Mit der Einführung der neuen Ökodesign-Verordnung 2019/2020 (Single Lighting Regulation) wurden die Anforderungen an Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten definiert. Fortan kommt es zu einer Unterscheidung zwischen Lichtquellen und umgebenden Produkten. Neue Anforderungen an die Funktion und Energieeffizienz sollen zur Ressourcenschonung beitragen.

Single Lighting Regulation (SLR)
Ökodesign-Verordnung 2019/2020

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Lichtquelle

Nach der neuen Verordnung sind Scheinwerfer bei STEINEL als Lichtquellen definiert.

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Umgebendes Produkt

Gemäß der neuen Verordnung werden Leuchten bei STEINEL als umgebende Produkte definiert.

Die neue Energie Label Verordnung: Neuskaliert.

Mit der Einführung der neuen Energie Label-Verordnung 2019/2015 (Energy Labelling Regulation) werden ab dem 01.09.2021 alle Lichtquellen in der Datenbank EPREL gelistet und mit einem neuen EU-Energielable versehen. Das neue Energielabel enthält eine neue Skalierung von A bis G.


Energy Labelling Regulation (ELR)
Energie-Label-Verordnung 2019/2015

Neuskalierung von A bis G

Die neuen gesetzlichen Anforderungen führen zu einer Verschärfung der Energieklassengrenzen und schließlich zu einer neuen Einstufung der Geräte in die Energieeffizienzklassen A bis G. Aufgrund der neuen Skala und den damit verbundenen Anforderungen zur Sparsamkeit gibt es bei nahezu allen Produkten eine negative Verschiebung der Energieeffizienzklasse. 


Wichtig:
Die Energieeffizienz des Produkts verschlechtert sich nicht, sie wird lediglich in einer neuen Skala dargestellt. Ein Produkt, welches vorher beispielsweise in der Energieeffizienzklasse A++ eingestuft war, befindet sich jetzt in der Klasse E. Durch die Neuskalierung wird wird eine bessere Vergleichbarkeit gewährleistet.

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Anwendungsbereiche

Bislang bezogen sich die Reglungen auf Lampen, LED-Module und Leuchten. Mit der neuen Verordnung wurden die Anwendungsbereiche neu definiert. Die Regelungen beziehen sich jetzt ausschließlich auf Lichtquellen und separate Betriebsgeräte. Zu den Lichtquellen werden Lampen, LED-Module und Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann, gezählt. Leuchten, bei denen das der Fall ist, gelten hingegen als „umgebende Produkte“. Diese müssen nicht mit einem Energielabel versehen werden.

Warum haben nicht alle Produkte ein Energielabel?
Strahler sind bei STEINEL als Lichtquelle definiert. Deswegen erhalten alle Strahler das neue Energielabel und Informationen über die EU Norm hinaus. Gemäß der neuen Verordnung sind Leuchten bei STEINEL als umgebendes Produkt definiert und haben damit kein Energielabel. STEINEL informiert 100% transparent, und weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

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Beispiel eines EU Labels gültig ab 1. September 2021
Welche Lichtquelle gehört zu welchem Produkt?
Auf unseren Energielabeln ist immer die Lichtquelle angegeben. Damit Sie schnell und einfach die Lichtquelle dem dazugehörigen Produkt zuordnen können, haben wir für Sie eine Übersicht erstellt. Diese können Sie jederzeit hier online einsehen.
Download Tabelle
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Die neue Energiesparverordnung.
In dieser Broschüre fassen wir alle wichtigen Informationen der neuen Energiesparverordnung für unsere Handelspartner zusammen.
PDF downloaden
Wir gehen einen Schritt weiter

Mit der neuen Richtlinie strebt die Europäische Union an, den Energieverbrauch weiterhin zu senken und durch die Neuskalierung für eine bessere Übersicht zu Sorgen. Wir von STEINEL begrüßen die Änderungen der Europäischen Union und gehen einen Schritt weiter: Mit dem Kunden im Fokus haben wir wichtige Informationen auf unserer Verpackung und auf der Produktdetailseite ergänzt, um für mehr Transparenz und für eine bessere Vergleichbarkeit zu sorgen.


Wir informieren Sie über:

  • die technischen Werte für das Gesamtprodukt
  • die technischen Werte  für das LED-System
  • die Vorteile von STEINEL Strahlern und Leuchten
  • die Austauschbarkeit von Lichtquellen und Bertriebsgeräten
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Plastikfreie Verpackungen

Mittlerweile sind 70 % unserer Produktverpackungen plastikfrei. Styropor und Schaumpolster-Teile haben wir durch Papiersicherungssysteme ersetzt. Zubehör- und Montagematerial befindet sich in Papiertüten aus Altpapier – dadurch sparen wir mehr als 2 Mio. Plastikbeutel pro Jahr.
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Nachhaltigkeit bei STEINEL

Wir bei STEINEL sehen es als unsere unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung, Nachhaltigkeit zu leben.