Lichtquelle
Nach der neuen Verordnung sind Scheinwerfer bei STEINEL als Lichtquellen definiert.
Das erwartet Sie in diesem Jahr an Neuheiten und Innovationen.
Einzigartige Projekte, realisiert mit STEINEL Produkten.
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Einzigartige Projekte, realisiert mit STEINEL Produkten.
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Hier geht es zu unserem Unternehmensbereich OEM Solutions für individuelle Entwicklung und Fertigung.
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Grünes Licht für eine klimafreundliche Zukunft. Ende 2019 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossen, den Energieverbrauch bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen regeln zwei neue EU-Verordnungen das Ökodesign (SLR) und die Energieverbrauchskennzeichnung (ELR) von Lichtquellen.
Mit der Einführung der neuen Ökodesign-Verordnung 2019/2020 (Single Lighting Regulation) wurden die Anforderungen an Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten definiert. Fortan kommt es zu einer Unterscheidung zwischen Lichtquellen und umgebenden Produkten. Neue Anforderungen an die Funktion und Energieeffizienz sollen zur Ressourcenschonung beitragen.
Nach der neuen Verordnung sind Scheinwerfer bei STEINEL als Lichtquellen definiert.
Gemäß der neuen Verordnung werden Leuchten bei STEINEL als umgebende Produkte definiert.
Mit der Einführung der neuen Energie Label-Verordnung 2019/2015 (Energy Labelling Regulation) werden ab dem 01.09.2021 alle Lichtquellen in der Datenbank EPREL gelistet und mit einem neuen EU-Energielable versehen. Das neue Energielabel enthält eine neue Skalierung von A bis G.
Die neuen gesetzlichen Anforderungen führen zu einer Verschärfung der Energieklassengrenzen und schließlich zu einer neuen Einstufung der Geräte in die Energieeffizienzklassen A bis G. Aufgrund der neuen Skala und den damit verbundenen Anforderungen zur Sparsamkeit gibt es bei nahezu allen Produkten eine negative Verschiebung der Energieeffizienzklasse.
Wichtig:
Die Energieeffizienz des Produkts verschlechtert sich nicht, sie wird lediglich in einer neuen Skala dargestellt. Ein Produkt, welches vorher beispielsweise in der Energieeffizienzklasse A++ eingestuft war, befindet sich jetzt in der Klasse E. Durch die Neuskalierung wird eine bessere Vergleichbarkeit gewährleistet.
Bislang bezogen sich die Reglungen auf Lampen, LED-Module und Leuchten. Mit der neuen Verordnung wurden die Anwendungsbereiche neu definiert. Die Regelungen beziehen sich jetzt ausschließlich auf Lichtquellen und separate Betriebsgeräte.
Zu den Lichtquellen werden Lampen, LED-Module und Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann, gezählt. Leuchten, bei denen das der Fall ist, gelten hingegen als „umgebende Produkte“. Diese müssen nicht mit einem Energielabel versehen werden.
Warum haben nicht alle Produkte ein Energielabel?
Strahler sind bei STEINEL als Lichtquelle definiert. Deswegen erhalten alle Strahler das neue Energielabel und Informationen über die EU Norm hinaus. Gemäß der neuen Verordnung sind Leuchten bei STEINEL als umgebendes Produkt definiert und haben damit kein Energielabel. STEINEL informiert 100% transparent, und weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Mit der neuen Richtlinie strebt die Europäische Union an, den Energieverbrauch weiterhin zu senken und durch die Neuskalierung für eine bessere Übersicht zu Sorgen. Wir von STEINEL begrüßen die Änderungen der Europäischen Union und gehen einen Schritt weiter: Mit dem Kunden im Fokus haben wir wichtige Informationen auf unserer Verpackung und auf der Produktdetailseite ergänzt, um für mehr Transparenz und für eine bessere Vergleichbarkeit zu sorgen.
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