REACH (= Registration, Evaluation and Authorisation of Chemical Substances)
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung und steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in der Europäischen Union in Kraft. Ihr Geltungsbereich umfasst alle Stoffe und chemischen Gemische als separate Einheiten oder in ausgewählten Produkten. Mit Hilfe der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) wird die REACH-Verordnung umgesetzt und kontrolliert. In Artikel 1 der Verordnung sind folgende Ziele formuliert:
- Die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und Umwelt
- Die Gewährleistung des freien Verkehrs von Stoffen im Binnenmarkt
- Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
ECHA-Kandidatenliste: Informationspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung
Die Informationspflicht gilt für sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC). Es müssen Informationen zu den eingesetzten SVHC sowie zur sicheren Verwendung der Produkte innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden. Welche Stoffe dieses im Einzelnen sind, werden in der Kandidatenliste der ECHA zusammengefasst, die alle sechs Monate aktualisiert wird. Die jeweils aktuelle Version der Kandidatenliste ist auf der Webseite der ECHA einsehbar.
Nach unserem derzeitigen Wissensstand und basierend auf den Informationen unserer Lieferanten, enthalten einige unserer derzeit angebotenen Produkte SVHC-Substanzen oberhalb der Grenzwerte von 0,1 Massenprozent aus der ECHA-Kandidatenliste. Bei Änderungen unseres Wissensstands, stellen wir weitere Informationen über betroffene STEINEL-Produkte auf unser Webseite schnellst möglich zur Verfügung.
Jegliche REACH-Informationen zu unseren Produkten finden Sie unten stehend.