Bislang bezog sich die Verordnung auf Lampen, LED-Module und Leuchten. Mit der neuen Verordnung sind die Anwendungsbereiche neu definiert worden. Die Regelungen beziehen sich nun ausschließlich auf Lichtquellen und separate Betriebsgeräte.
Zu den Lichtquellen gehören Lampen, LED-Module und Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht ohne Beschädigung entfernt werden kann. Leuchten, bei denen dies der Fall ist, gelten dagegen alsumgebende Produkte. Diese müssen nicht mit einem Energielabel versehen werden.
Warum haben nicht alle Produkte ein Energielabel?
Strahler werden bei STEINEL als Lichtquellen definiert. Deshalb erhalten die meisten Strahler das neue Energielabel und Informationen, die über die EU-Norm hinausgehen.
Nach der neuen Verordnung werden Leuchten bei STEINEL als "umgebende Produkte" definiert und erhalten daher kein Energielabel. STEINEL bietet Informationen, die zu 100% transparent sind und weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.