Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Hinweise zur Elektroaltgeräte-Entsorgung für Verbraucher

I.   Hinweise zur Elektroaltgeräte-Entsorgung für Verbraucher

1. Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten und zur Bedeutung des Symbols

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle zugeführt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern kennzeichnet Elektro- und Elektronikgeräte, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.

Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne

Datenschutz:
Sie sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu löschen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle persönlichen Daten vor der Rückgabe oder Entsorgung entfernt wurden.

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen vor der Abgabe des Altgerätes entnommen und getrennt entsorgt werden. Informationen hierzu finden Sie unter Punkt 4 „Hinweise zur Batterieentsorgung“.


2. Hinweise zur Rückgabe von Elektroaltgeräten

Wir bieten Verbrauchern die Möglichkeit, Elektroaltgeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm kostenfrei an unserem Standort in Deutschland zurückzugeben. Die Rücknahme ist auf bis zu drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 cm nehmen wir zurück, sofern beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der im Wesentlichen gleichen Geräteart abgegeben wird, das dieselben Funktionen erfüllt wie das neue Gerät.

Für die Rückgabe füllen Sie bitte vorab unser Retourenformular aus und senden dieses an uns:

Retourenformular für die Rücknahme von Elektroaltgeräten

Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise und Vorgaben für die Rücksendung.

Besitzer von Altgeräten können diese außerdem bei den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Sammel- und Rücknahmestellen abgeben. Dort ist gegebenenfalls auch eine Vorbereitung zur Wiederverwendung möglich.

Ein Verzeichnis von Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie unter:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Informationen zum Elektrogeräte-Recycling sowie aktuelle Statistiken stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf seinen Internetseiten zur Verfügung.


3. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer

Die STEINEL GmbH ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear), Benno-Strauß-Straße 1, 90763 Fürth, als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten registriert.

WEEE-Reg.-Nr. DE: 39896667


4. Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien getrennt zu entsorgen. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, können Sie unentgeltlich an folgende Adresse zurückgeben:

STEINEL GmbH
Dieselstraße 80-84
33442 Herzebrock-Clarholz

Die auf Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Durchgestrichene Mülltonne: Batterie darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne

Pb = Batterie enthält Blei.

Cd = Batterie enthält Cadmium.

Hg = Batterie enthält Quecksilber.

Der Kaufpreis für Batterien und Akkus enthält auch immer den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltbeitrag. Dieser deckt die Kosten für Sammlung, Verwertung und Information gemäß Artikel 56 Absatz 4 der Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) und beläuft sich aktuell durchschnittlich auf 0,55 Euro pro Kilogramm.

Weitere Informationen finden Sie unter: Was kostet die Batterieentsorgung?


Bitte beachten Sie diese Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung.

Stand: September 2026